Die Taggeldkasse bildende Künstler:innen wurde 1944 gegründet und bezweckt, ihren versicherten Mitgliedern bei Krankheit, Unfall oder Wochenbett ein Taggeld zu gewähren.

Künstlerinnen und Künstler werden bei ihrer Aufnahme als Aktivmitglied in den Berufsverband Visuelle Kunst (Visarte) in der Regel Mitglied der Taggeldkasse. Architektinnen und Architekten sowie Mitglieder, die nach dem 65.Altersjahr eintreten, sind nicht versichert. In den Stiftungsstatuten sind die Rechte und Pflichten festgehalten. Die Mitgliedschaft bei der Taggeldkasse wird durch die Zustellung eines Versicherungsausweises bestätigt.

Die Administration des Sozialwerks Taggeldkasse erfolgt unentgeltlich durch Swiss Life.

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